Barrierefreiheit
Information
Wir wollen die Bewertung und die Information zum Stand der Barrierefreiheit unserer Website gläsern, offen und nachvollziehbar im Interesse der Wahrheit und Klarheit bereitstellen. Unabdingbar für uns ist dabei, dass die Bewertung durch einen externen Dienstleister miterfolgt (genaue Infos siehe unten) und die Erklärung zur Barrierefreiheit damit den Standards entsprechend dokumentiert ist.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.reute.de/.
Die Gemeinde Reute ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen; - Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller vorhandenen PDF-Dokumente und proprietären Dateiformate angesichts der Anzahl und des Alters der Dateien mit einem unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 31.08.2021
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 11.06.2025
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Die Website www.reute.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, die höchste Konformitätsstufe AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieser Konformitätsstufe AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 09.06.2025 bis 11.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A und AA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website https://www.reute.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Reute
Hinter den Eichen 2
79276 Reute
E-Mail: gemeinde(@)reute.de
Telefon: 07641 9172-0
Telefax: 07641 9172-90
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.