Gewerbebauplätze
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Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften sowie Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
„Gewerbeabrundung westlich Unterreute“ -
Die Bearbeitung von Bausachen und Bauangelegenheiten erfolgt durch unser Verbandsbauamt mit Sitz im Rathaus in Denzlingen (Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen)
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen-Vörstetten-Reute hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung die Einleitung der 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ beschlossen. In gleicher Sitzung hat die Verbandsversammlung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen-Vörstetten-Reute hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "Bauen im Überschwemmungsgebiet" (Stand: Febr. 2015)
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nach § 78 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) des Bundes die Ausweisung von neuen Baugebieten (Nr. 1) und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen (Nr. 2) untersagt. Weitere Informationen erhalten Sie hier...
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Das Landratsamt Emmendingen hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen-Vörstetten-Reute am 04.06.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für die Gemarkung Reute, Bereich „Freiburger Straße Ost“ und „Wasserhaus“ mit Erlass vom 27.06.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich Begründung mit Umweltbericht beim Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute, Sitz Denzlingen, Rathaus Denzlingen, Hauptstraße 110, Zimmer 3.04, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
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Der Gemeinderat der Gemeinde Reute hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2010 den Bebauungsplan "Nördliche Möslestraße" nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen.
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Der Gemeinderat Reute hat am 26.09.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Freiburger Straße Ost“ gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Die Verbandsversammlung des GVV Denzlingen-Vörstetten-Reute hat am 16.09.2013 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Flächennutzungsplanänderung des GVV Denzlingen-Vörstetten-Reute für den Teilbereich Reute gebilligt und beschlossen, diese Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Reute hat am 26.07.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Hundslache-West" nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.