Die Aufgaben des Gemeinderates
Der Gemeinderat beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten in der Gemeinde, also zum Beispiel:
- über Bebauungspläne, die bestimmen, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf
- über den Bau von öffentlichen Einrichtungen (z.B. eines Hallenbades, einer Schule, einer Bibliothek oder eines Kindergartens)
- über die Anlage von Spielplätzen und Sportplätzenüber den Verkauf und Kauf von Grundstücken der Gemeinde
- über die Höhe der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Hundesteuer und der Gebühren
- über die Verwendung der Steuern und anderen Einnahmen der Gemeinde im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes
- außerdem wählt der Gemeinderat die leitenden Beamten und Angestellten der Gemeindeverwaltung