Kommunale Wärmeplanung
Wärmeplanung – was heißt das konkret?
Die Gemeinde Reute hat gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Emmendingen, Denzlingen, Vörstetten, Endingen, Forchheim, Riegel a.K., Teningen, Wyhl a.K. und Sexau kooperiert und eine kommunale Wärmeplanung „im Konvoi“ durchgeführt. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine langfristige strategische Fachplanung, die den Kommunen einen Weg aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Gebäude in Zukunft klimaneutral erfolgen kann.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist zum 01.01.2024 mit dem Wärmeplanungsgesetz eine verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen in Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg strebt mit seinem Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 an.
Im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde eine Bestands- und Potentialanalyse durchgeführt. In der Bestandsanalyse wurde die bestehende Wärmeversorgung in Reute erfasst. Die Potentialanalyse untersuchte die Potentiale zur Wärmeeinsparung und zur Nutzung von Wärme aus lokalen Erneuerbaren Energien und Abwärme aus Gewerbe und Industrie. Außerdem enthält die Wärmeplanung eine Strategie zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Reute.
Nach § 27 Abs. 2 Satz 3 Klimagesetz Baden-Württemberg sind von der Kommune in der Wärmeplanung mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll. Diese Maßnahmen muss der Gemeinderat als Hauptorgan beschließen. Aus dem Wärmeplan ergeben sich keine direkten Auswirkungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer.
Zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung wurde durch die Gemeinde Reute und das beauftragte Dienstleistungsunternehmen (endura kommunal GmbH) nach § 7e KSG BW Daten bei Energieunternehmen, Netzbetreibern, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie öffentlichen Stellen erhoben. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kommunalen Wärmeplanung verwendet.
Auf das Fachgutachten ‚Kommunale Wärmeplanung Reute‘ im Anhang wird verwiesen.
Fachgutachten_Kommunale Wärmeplanung
Vortragsfolien zur Informationsveranstaltung vom 11. März 2024: