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Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften sowie Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
„Gewerbeabrundung westlich Unterreute“ -
Der Gemeinderat der Gemeinde Reute hat in seiner Sitzung vom 5. November 2020 dem Zwischenbericht des „Lärmaktionsplans Reute – 3. Runde“ nach Beschluss der Aufstellung gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Der Zwischenbericht des Lärmaktionsplans, die Straßenverkehrslärmkarten der Gemeinde Reute (Rasterlärmkarte für den Zeitbereich L-DEN, Rasterlärmkarte für den Zeitbereich L-NIGHT, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich L-DEN, Gebäudelärmkarten für den Zeitbereich L-NIGHT und Lärmschwerpunktkarten für die Zeitbereiche L-NIGHT und L-DEN) sowie die Maßnahmenvorschläge zum Straßenverkehrslärm zur Lärmaktionsplanung werden vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 29. Januar 2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde ‚Hinter den Eichen 2, 79276 Reute, Zimmer 101, öffentlich ausgelegt.
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Die Bearbeitung von Bausachen und Bauangelegenheiten erfolgt durch unser Verbandsbauamt mit Sitz im Rathaus in Denzlingen (Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen)
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen-Vörstetten-Reute hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung die Einleitung der 2. Flächennutzungsplanänderung „Langacker II“ beschlossen. In gleicher Sitzung hat die Verbandsversammlung den Vorentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen-Vörstetten-Reute hat am 23.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Denzlingen - Vörstetten - Reute hat am 18.07.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB beschlossen, das Verfahren zur 4. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute“ (Gemeinde Reute) einzuleiten.
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Der Entwurf zur Abrundungssatzung einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 28. April 2017 bis einschließlich 31. Mai 2017 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Reute, Hinter den Eichen 2 (Zimmer 101; Bürgerbüro im Erdgeschoss rechts) zu jedermanns kostenloser Einsichtnahme gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus.
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2016 folgende Satzung beschlossen, die im Amtsblatt der Gemeinde am 04.08.2016 öffentlich bekannt gemacht wurde.
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Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 08.01.2015 aufgestellt wurde, ist am 17.04.2015 für die hier aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Reute unanfechtbar geworden.
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Das Landratsamt Emmendingen hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen-Vörstetten-Reute am 04.06.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 für die Gemarkung Reute, Bereich „Freiburger Straße Ost“ und „Wasserhaus“ mit Erlass vom 27.06.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich Begründung mit Umweltbericht beim Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute, Sitz Denzlingen, Rathaus Denzlingen, Hauptstraße 110, Zimmer 3.04, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
Einträge insgesamt: 18