Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.
Abwasser ist
Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.
Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
keine
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Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin beziehungsweise der Mieter oder die Mieterin eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.
Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.
Gemeinde Reute
Hinter den Eichen
2
79276
Reute
Telefon: 07641/9172-0
Fax: 07641/9172-90
gemeinde(@)reute.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:
16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.04.2018 freigegeben.
Bürgermeisteramt Reute
Hinter den Eichen 2
79276 Reute
Fon: 07641 9172-0
Fax: 07641 9172-90
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